Für ein Bestehen der Hauptuntersuchung ist eine aktuelle Abgasuntersuchung nach §47 notwendige. Diese kann bei uns nach Terminabsprache täglich an unserem Abgastester
durchgeführt werden.
Die gilt für folgende Fahrzeugtypen:
PKW ohne Katalysator bis 3,5t
PKW mit ungeregeltem und geregeltem Katalysator bis 3,5t
PKW mit Benzin-EOBD bis 3,5t
PKW mit Diesel-EOBD bis 3,5t
LKW bis 7,5t
Zweiräder ab Baujahr 1989 (AU nur montags möglich)